Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB)
SAM Simulationszentrum und Akademie für multidisziplinäre Notfalltrainings gGmbH
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des SAM- Simulationszentrums und Akademie für multidisziplinäre Notfalltrainings gGmbH (nachfolgend jeweils „SAM“ genannt).
2 Anspruch auf Teilnahme
Mit der Anmeldung entsteht noch kein Anspruch des Teilnehmenden auf Teilnahme an der Veranstaltung. Erst mit Bestätigung der Anmeldung durch SAM in schriftlicher Form, per E-Mail (E-Mail-Adresse) kommt der Fort- und Weiterbildungsvertrag zustande.
3 Notwendige Informationen
Der Teilnehmende ist zur Angabe seiner persönlichen Daten: (Titel) Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer verpflichtet, um SAM die Übermittlung von Informationen zu ermöglichen (z.B. Buchungsbestätigung, Veranstaltungsabsage, Teilnahmezertifikat).
4 Kursbuchungen der Mitarbeitenden der Städtische Kliniken Mönchengladbach GmbH (SKMG), der Auszubildenden des Schulzentrums für Gesundheitsberufe am Niederrhein (SGN) und der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes Mönchengladbach
Teilnehmende der o.g. Unternehmen planen ihre Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungen mit ihren Vorgesetzten, gemäß der entsprechend gültigen internen und der standortspezifischen Vorgaben. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung im SAM erfolgt elektronisch über einen speziellen Zugangslink über die Homepage SAM. Sagt ein(e) Teilnehmende(r) eine Veranstaltung nach Aktivierung seiner/ihrer Anmeldung ab, gelten grundsätzlich auch die Regelungen unter Ziffer 9.
5 Auswahl der Referenten und Schulungsunterlagen
SAM obliegt die Auswahl der Referent: innen für die Veranstaltungen. Ein Anspruch des Teilnehmenden auf einen bestimmten Referenten oder Referentin besteht nicht. SAM stellt den Teilnehmenden am Veranstaltungstag ggf. Schulungsunterlagen zur Verfügung. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der Materialien durch den Teilnehmenden ist nicht erlaubt. Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Veranstaltungs- und Begleitmaterialien, gleich welcher Form, bleiben ausdrücklich SAM oder dem jeweiligen Urheber vorbehalten.
6 Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr richtet sich nach den angegebenen Preisen der jeweiligen Veranstaltung auf der Homepage. Die Rechnungsstellung erfolgt automatisch nach der Buchung einer Veranstaltung. Es gilt ein 14 tägiges Zahlungsziel.
6.1
Die Rechnungsstellung für SAM Teilnehmende nach Ziffer 4 erfolgt jeweils rückwirkend, nach der Teilnahme an der Veranstaltung. Die Rechnung stellt SAM an den Arbeitgeber der Teilnehmenden laut den Bedingungen im vereinbarten Kooperationsvertrag. Es gilt ein 14 tägiges Zahlungsziel.
7 Reisekosten
Die An- und Abreise, die Unterbringung sowie die Verpflegung schuldet SAM nicht und sind durch den Teilnehmenden auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu organisieren. Für sonstige erforderliche Genehmigungen und Maßnahmen, die für eine Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildungsveranstaltung erforderlich sind (Freistellung und/oder Kostenübernahme durch den Arbeitgeber, Dienstreisegenehmigung, etc.), ist der/die Teilnehmende selbst verantwortlich.
8 Absage durch den Veranstalter
SAM ist berechtigt, bestätigte Veranstaltungen aus zwingenden Gründen (z.B. „höhere Gewalt“, Streik, Erkrankung des Referenten, gefährdete Sicherheit o.ä.) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl – auch kurzfristig – abzusagen. Im Falle dieser Absage entfällt die Zahlungspflicht der Teilnahmegebühr. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren wird nach der Absage zurückerstattet. Sollte der oder die Buchende eine Verrechnung der bereits gezahlten Gebühr bevorzugen, prüft SAM, ob es ein passendes, alternatives Kursangebot gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Gebühr ebenfalls zurückerstattet.
8.1 Absage durch den Veranstalter bei Kursen der SKMG, der SGN oder der Feuerwehr und des Rettungsdienstes MG
SAM ist berechtigt, bestätigte Veranstaltungen aus zwingenden Gründen (z.B. „höhere Gewalt“, Streik, Erkrankung des Referenten, gefährdete Sicherheit o.ä.) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl – auch kurzfristig – abzusagen. Im Falle einer Absage seitens SAM entfällt die Zahlungspflicht der Teilnahmegebühr.
9 Absage durch Teilnehmende
Teilnehmende können SAM, um Stornierungsgebühren zu vermeiden, einen Ersatzteilnehmer(in) melden, der/die an der Veranstaltung teilnimmt.
Sagt der/die Teilnehmende eine Veranstaltung nach Bestätigung seiner Anmeldung ab, ist SAM berechtigt, dem Teilnehmenden folgende Gebühren zu berechnen:
- Bei Zugang der Absage bis 8 Wochen vor der Veranstaltung, wird keine Teilnahmegebühr berechnet.
- Bei Zugang der Absage bis 4 Wochen vor der Veranstaltung, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
- Bei Zugang der Absage bis 2 Wochen vor der Veranstaltung, sind 80 % der Teilnahmegebühr zu zahlen.
- Bei Zugang der Absage bis 1 Woche vor der Veranstaltung, sind 100% der Teilnahmegebühr zu zahlen.
Die Absage durch den Teilnehmenden bedarf der schriftlichen Form und kann per E-Mail (E-Mail-Adresse) erklärt werden. Sonstige Rücktritts- und Widerrufsrechte bzw. die Kündigung des Seminarvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind für angemeldete Teilnehmende ausgeschlossen.
9.1 Absage durch Teilnehmende der SKMG, der SGN oder der Feuerwehr und des Rettungsdienstes MG
Es gelten die oben genannten Bedingungen des Punktes 9, Absage durch Teilnehmende. SAM stellt dem jeweiligen Arbeitgeber die entsprechenden Stornierungsgebühren in Rechnung. Die Verantwortlichen können SAM, um Stornierungsgebühren zu vermeiden, auch kurzfristig einen/eine Ersatzteilnehmer(in) melden, der/die an der Veranstaltung teilnimmt.
10 Zahlungspflicht
Die Zahlungspflicht der vollständigen Teilnahmegebühr gilt auch bei Nichterscheinen des Teilnehmenden oder einem Abbruch der Teilnahme, unabhängig davon, ob die Veranstaltung in mehrere Module aufgeteilt ist oder nicht.
11 Haftung
Für die in den Veranstaltungen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten sowie deren wirtschaftliche Verwertbarkeit wird keine Gewähr übernommen. SAM haftet für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet SAM für jeden Grad des Verschuldens.
12 Datenverarbeitung
Der Teilnehmende stimmt mit der Anmeldung der Verarbeitung seiner persönlichen Daten und von Prüfungsergebnissen durch SAM zu. Diese Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages werden die Daten gelöscht. An die Stelle der Löschung tritt eine Sperrung, soweit der Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Nach Ablauf der Fristen werden die Daten jedoch gelöscht.
12.1 Videoaufzeichnungen
Videoaufzeichnungen aus dem Simulationstraining sind für das gemeinsamen Debriefing in einem Teamtraining sehr bedeutsam. Die Videos werden in dem zugehörigen Programm Learningspace gespeichert und lediglich für das Teamdebriefing verwendet. Das System löscht alle Videos automatisch nach dem stattgefundenen Trainingstag.
Sollte ein Video besonders gut zu Schulungszwecken nutzbar sein, da dort besonders relevante Trainingsaspekte der medizinischen Versorgung, der CRM Kommunikation oder der Teamdynamik aufgezeichnet werden konnten, würde SAM alle Beteiligten schriftlich um Einwilligung zur weiteren Verwendung des Videos bitten. Der separate Einwilligungsbogen regelt dann noch einmal detailliert den Zweck und die Dauer der Freigabe des Videos.
Das Datenschutzkonzept des SAM gGmbH findet Anwendung.