Anpassungslehrgang für zugewanderte Hebammen aus Drittstaaten

Dieser Lehrgang richtet sich an zugewanderte Menschen mit einer in Deutschland noch nicht anerkannten Ausbildung/Studium zur Hebamme und entsprechendem Feststellungsbescheid, mit gültigem Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis sowie dem Nachweis einer Sprachkompetenz von B2 GER.

Kursinhalte

Die geplante Neuauflage des Anpassungslehrgang unter Hochschulbeteiligung (der Hochschule Niederrhein) orientiert sich an den behördlich festgestellten, wesentlichen Unterschieden der einzelnen Teilnehmenden laut individuellem Feststellungsbescheid auf Grundlage der HebStPrV. (In Einzelfällen kann ein Anpassungslehrgang gemäß Feststellungsbescheid noch bis 12/2027 nach HebAPrV durchlaufen werden). Wir bieten den theoretischen Teil des Anpassungslehrgangs in vier Modulen an und begleiten auch die Praxisphasen durch geeignete Lehrkräfte. Alle Module sind in sich abgeschlossen und schließen mit einer Modulüberprüfung ab. Der Erfolg der praktischen Einsätze wird mit einem abschließenden Fachgespräch belegt. Sie dienen wie die theoretischen Modulprüfungen der Feststellung, ob die zur Ausübung des Berufes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen. Mit dem Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle kann die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme in Deutschland beim lokalen Gesundheitsamt beantragt werden.

Dauer

jährliche Kursstarts ab April 2025 (Dauer: 12 Monate)

Art der Veranstaltung

Seminare mit integriertem Fachsprachenlernen und Simulationstraining im SAM, Praxisbegleitung durch zugelassene Lehrkräfte.

Teilnehmerzahl

12 bis maximal 20, punktuelle Anmeldungen. Über die Gesundheitseinrichtungen und die Hochschule

Preis

Dieser Lehrgang ist AZAV-zertifiziert. Damit ist eine Kostenübernahme der Lehrgangsgebühren über einen Bildungsgutschein möglich. Der Bildungsgutschein wird durch den AG beantragt.