Anpassungslehrgang für zugewanderte Hebammen aus Drittstaaten
Dieser Lehrgang richtet sich an zugewanderte Menschen mit einer in Deutschland noch nicht anerkannten Ausbildung/Studium zur Hebamme und entsprechendem Feststellungsbescheid, mit gültigem Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis sowie dem Nachweis einer Sprachkompetenz von B2 GER.
Kursinhalte
Die geplante Neuauflage des Anpassungslehrgang unter Hochschulbeteiligung (der Hochschule Niederrhein) orientiert sich an den behördlich festgestellten, wesentlichen Unterschieden der einzelnen Teilnehmenden laut individuellem Feststellungsbescheid auf Grundlage der HebStPrV.
Hebammen mit einem Feststellungsbescheid nach „alter“ HebAPrV können noch bis 12/2025 einen Anpassungslehrgang starten. Wir bieten den theoretischen Teil des Anpassungslehrgangs in drei Modulen als Blockunterricht mit modernen Unterrichtsmethoden wie Skills- und Simulationstrainings an und begleiten auch die Praxisphasen durch geeignete Lehrkräfte. Nach erfolgtem Absolvieren aller im Feststellungsbescheid genannten theoretischen und praktischen Stunden führen wir das gesetzlich festgelegte Fachgespräch mit dir durch. Dieses dient der Feststellung, ob die zur Ausübung des Berufes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen. Im Anschluss an das erfolgreiche Fachabschlussgespräch wird dir ein Gleichwertigkeitsbescheid ausgestellt, mit dem die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme in Deutschland bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann.
Dauer
jährliche Kursstarts ab Juli 2025 (Dauer: 12 Monate)
Art der Veranstaltung
Präsenzunterricht mit beruflichem Integrationsmodul sowie Skills- und Simulationstraining im SAM, Praxisbegleitung durch zugelassene Lehrkräfte
Teilnehmerzahl
12 bis maximal 20, individuelle Anmeldungen per Mail
Preis
Dieser Lehrgang ist AZAV-zertifiziert. Damit ist eine Kostenübernahme der Lehrgangsgebühren über einen Bildungsgutschein möglich. Der Bildungsgutschein wird bei der Agentur für Arbeit beantragt.